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VendCare

AGB

Diese Seite gehört zum öffentlichen VendCare-Auftritt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für VendCare

Stand: 15.06.2026

1. Anbieter

Anbieter von VendCare ist:

VendCare
Eine Marke von Held von Morgen
Marcel Held
Kreuzstraße 15/1
77743 Neuried
Deutschland

Kontakt
Telefon: 0800/ 32 00 800
E-Mail: info@VendCare.de
Web: www.VendCare.de

Im Folgenden „VendCare“, „wir“, „uns“ oder „Anbieter“.

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform VendCare.

VendCare richtet sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des unternehmerischen Geschäftsverkehrs. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen.

Diese AGB gelten für alle Verträge, Testphasen, Pilotphasen, Angebote, SaaS-Zugänge, Mandanten, Benutzerkonten und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit VendCare, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn VendCare ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn VendCare in Kenntnis abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.

3. Begriffe

VendCare bezeichnet die SaaS-Plattform zur strukturierten Erfassung und Bearbeitung von Automatenmeldungen.

Kunde bezeichnet den Vertragspartner von VendCare, also den Automatenbetreiber oder eine Organisation, die VendCare nutzt.

Mandant bezeichnet den abgegrenzten Betreiberbereich innerhalb der Software.

Benutzer bezeichnet Personen, die Zugriff auf den Adminbereich eines Mandanten oder auf den Plattformbereich haben.

Superadmin bezeichnet einen Plattformbenutzer von VendCare, der Mandanten, Pakete und Plattformdaten verwaltet.

Automat bezeichnet einen durch den Kunden in VendCare angelegten Verkaufsautomaten oder vergleichbaren Standort.

QR-Link bezeichnet den öffentlichen Meldelink, der einem Automaten zugeordnet ist.

Meldung bezeichnet eine durch eine Person über den QR-Link übermittelte Information zu einem Problem am Automaten.

Ticket oder Vorgang bezeichnet die in VendCare gespeicherte und bearbeitbare Meldung.

Outbox bezeichnet die interne Versandwarteschlange für E-Mails.

Paket bezeichnet ein internes SaaS-Nutzungspaket mit bestimmten Grenzen, zum Beispiel für Benutzer oder Automaten.

4. Vertragsgegenstand

VendCare stellt dem Kunden eine webbasierte Software zur Verfügung, mit der Automatenbetreiber Probleme an Automaten strukturierter erfassen und bearbeiten können.

Die Software unterstützt insbesondere:

  • Verwaltung von Automaten,
  • Erstellung von QR-Links und QR-Aushängen,
  • öffentliches Formular zur Problemmeldung,
  • Ticketverwaltung,
  • Statusverwaltung,
  • interne Notizen,
  • Rückfragen und Nachrichten,
  • Dokumentation von Erstattungen,
  • Mail-Outbox,
  • einfache Dashboards und Auswertungen,
  • Benutzer- und Rollenverwaltung,
  • Paket- und Limitverwaltung,
  • Datenschutzaktionen wie Löschung oder Anonymisierung.

VendCare ist keine Warenwirtschaft, kein Kassensystem, kein Zahlungsdienst, kein ERP-System, keine Buchhaltungssoftware und keine Rechtsberatungssoftware.

VendCare führt keine Zahlungen aus. Erstattungen können nur dokumentiert werden. Die tatsächliche Auszahlung oder sonstige Abwicklung einer Erstattung liegt ausschließlich beim Kunden.

5. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem vereinbarten Paket, dem Angebot, der Auftragsbestätigung, der Pilotvereinbarung oder der jeweils freigeschalteten Konfiguration.

VendCare kann Funktionen erweitern, ändern, verbessern oder technisch anpassen, soweit dadurch der vertraglich vereinbarte Hauptzweck der Software nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Nicht geschuldet sind Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, insbesondere:

  • Zahlungsabwicklung,
  • automatische Aboabrechnung,
  • Produktverwaltung,
  • Warenwirtschaft,
  • Kundenstatusseite,
  • WhatsApp-Anbindung,
  • SMS-Versand,
  • steuerliche oder rechtliche Beratung,
  • individuelle Programmierung,
  • Datenmigration aus Fremdsystemen,
  • Vor-Ort-Service,
  • Schulungen, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.

6. Vertragsschluss

Ein Vertrag kann insbesondere zustande kommen durch:

  • Annahme eines Angebots,
  • schriftliche oder elektronische Bestätigung,
  • Freischaltung eines Mandanten,
  • Beginn einer Test- oder Pilotphase,
  • Nutzung eines bereitgestellten Zugangs,
  • gesonderte Vereinbarung in Textform.

Die Darstellung von VendCare auf einer Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Beschreibung der Software.

VendCare kann eine Registrierung oder Freischaltung ablehnen, insbesondere wenn unklare Angaben gemacht werden, technische oder rechtliche Risiken bestehen oder die Nutzung nicht zum vorgesehenen Zweck der Software passt.

7. Pilotbetrieb und Testphase

VendCare kann Kunden einen kostenlosen oder vergünstigten Pilotzugang bereitstellen.

Ein Pilotzugang dient dem Test der Software unter realitätsnahen Bedingungen. Der Kunde erkennt an, dass sich VendCare im Pilotbetrieb weiterentwickeln kann und einzelne Funktionen noch angepasst, erweitert oder korrigiert werden können.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, besteht während eines kostenlosen Pilotbetriebs kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit, bestimmte Reaktionszeiten, Datenmigration, dauerhafte Datenaufbewahrung oder produktiven Weiterbetrieb.

Der Kunde darf den Pilotbetrieb nur mit geeigneten internen oder bewusst eingebundenen Testbetreibern durchführen. Vor einem Einsatz mit Endkunden hat der Kunde zu prüfen, ob Datenschutzhinweise, QR-Aushänge, Kontaktwege und interne Prozesse korrekt eingerichtet sind.

VendCare kann einen Pilotzugang zeitlich befristen, einschränken oder beenden, wenn dies aus technischen, rechtlichen, sicherheitsrelevanten oder betrieblichen Gründen erforderlich ist.

8. Registrierung, Benutzerkonten und Zugangsdaten

Der Kunde ist für die Richtigkeit der bei der Registrierung und Einrichtung gemachten Angaben verantwortlich.

Benutzerkonten dürfen nur von berechtigten Personen genutzt werden. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor Zugriff durch Dritte zu schützen.

Der Kunde ist verpflichtet, starke Passwörter zu verwenden und Benutzerkonten unverzüglich zu deaktivieren, wenn eine Person nicht mehr berechtigt ist.

Der Kunde informiert VendCare unverzüglich, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten missbraucht wurden oder unbefugte Personen Zugriff erhalten haben.

Handlungen unter einem Benutzerkonto gelten als Handlungen des Kunden, soweit der Kunde den Missbrauch zu vertreten hat.

9. Rollen und Rechte

VendCare stellt verschiedene Rollen bereit. Die konkrete Berechtigung kann je nach Version und Konfiguration variieren.

Typische Rollen im Mandantenbereich sind:

  • Admin,
  • Bearbeiter,
  • Nur Lesen.

Admins verwalten Benutzer, Einstellungen, Automaten und Tickets im eigenen Mandanten.

Bearbeiter bearbeiten Tickets, Notizen, Status, Rückfragen und Erstattungsdokumentationen, soweit freigeschaltet.

Nur-Lesen-Benutzer dürfen Daten einsehen, aber keine Änderungen vornehmen.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, Benutzern nur die Rollen zuzuweisen, die sie tatsächlich benötigen.

Superadmins sind Plattformbenutzer von VendCare. Sie verwalten Mandanten, Pakete und Plattformfunktionen. Superadmins gehören nicht automatisch zum Mandanten des Kunden.

10. Mandantenfähigkeit und Mandantentrennung

VendCare ist mandantenfähig aufgebaut. Daten eines Mandanten sollen von Daten anderer Mandanten getrennt verarbeitet werden.

Der Kunde darf nicht versuchen, auf Daten anderer Mandanten zuzugreifen, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen oder fremde QR-Tokens, Links oder Benutzerkonten missbräuchlich zu verwenden.

VendCare trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Mandantentrennung. Eine absolute Fehlerfreiheit der Software kann jedoch nicht garantiert werden.

Stellt der Kunde eine mögliche Fehlzuordnung, Datenvermischung oder Sicherheitslücke fest, muss er VendCare unverzüglich informieren und jede weitere Nutzung unterlassen, die den Schaden vergrößern könnte.

11. Automaten, QR-Codes und öffentliche Meldelinks

Der Kunde kann Automaten anlegen und für diese Automaten QR-Codes oder QR-Aushänge erzeugen.

Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass:

  • Angaben zum Automaten korrekt sind,
  • QR-Codes am richtigen Automaten angebracht werden,
  • alte oder fehlerhafte QR-Codes entfernt werden,
  • QR-Aushänge verständlich und rechtlich zulässig sind,
  • Kunden erkennen können, wer Betreiber des Automaten ist,
  • Datenschutzhinweise korrekt eingebunden werden.

VendCare erzeugt QR-Links auf Grundlage der vom Kunden gepflegten Daten. VendCare übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn der Kunde QR-Codes falsch platziert, falsch druckt, veraltete Links verwendet oder Automaten verwechselt.

12. Öffentliche Meldungen und Tickets

Über den QR-Link können Personen ein Problem am Automaten melden.

Der Kunde ist für Inhalt, Bearbeitung und rechtliche Bewertung der Meldungen verantwortlich. VendCare stellt die technische Plattform bereit.

Der Kunde entscheidet insbesondere:

  • ob eine Meldung berechtigt ist,
  • ob Rückfragen gestellt werden,
  • ob eine Erstattung erfolgt,
  • wie eine Erstattung ausgeführt wird,
  • wann ein Vorgang abgeschlossen wird,
  • welche Daten im Rahmen gesetzlicher Vorgaben gelöscht oder anonymisiert werden.

VendCare prüft Meldungen nicht inhaltlich und entscheidet nicht über Erstattungen.

Der Kunde ist verpflichtet, Meldungen regelmäßig zu prüfen und auf berechtigte Rückfragen angemessen zu reagieren.

13. Erstattungen

VendCare ermöglicht die Dokumentation von Erstattungen. Eine tatsächliche Zahlung findet über VendCare nicht statt.

Der Kunde ist allein verantwortlich für:

  • Prüfung des Anspruchs,
  • Wahl der Erstattungsart,
  • Auszahlung,
  • steuerliche und buchhalterische Bewertung,
  • Kommunikation mit der meldenden Person,
  • Dokumentation außerhalb von VendCare, soweit erforderlich.

In VendCare sollen keine unnötigen Zahlungsdaten gespeichert werden. Insbesondere sollen keine vollständigen Bankdaten, vollständigen IBANs, Ausweiskopien oder sonstige nicht erforderliche sensible Informationen gespeichert werden.

14. E-Mail-Versand und Mail-Outbox

VendCare kann E-Mails über eine interne Mail-Outbox vorbereiten und versenden.

Der Versand kann je nach Konfiguration im Logmodus oder über einen Versanddienstleister wie Mailjet erfolgen.

Der Kunde ist verantwortlich für:

  • korrekte Absender- und Antwortadressen,
  • rechtlich zulässige Nachrichteninhalte,
  • sachliche und angemessene Kommunikation,
  • Vermeidung unzulässiger Werbung,
  • Prüfung der Zustellbarkeit,
  • Pflege der Empfängeradressen.

VendCare schuldet keine erfolgreiche Zustellung jeder E-Mail. Zustellungen können durch Spamfilter, falsche Empfängeradressen, technische Störungen, Blocklisten oder Drittanbieterprobleme scheitern.

VendCare kann Versandfehler protokollieren und in der Outbox anzeigen.

15. Pakete, Limits und Nutzungsgrenzen

VendCare kann Pakete mit bestimmten Nutzungsgrenzen bereitstellen.

Limits können insbesondere betreffen:

  • Anzahl der Automaten,
  • Anzahl der Benutzer,
  • Tickets pro 3-Monatszeitraum,
  • Uploadspeicher,
  • Funktionsfreischaltungen,
  • Mailversand,
  • Exporte,
  • Dashboardfunktionen.

Wenn ein Limit erreicht ist, kann VendCare neue Aktionen blockieren, zum Beispiel das Anlegen weiterer Automaten oder Benutzer.

Bestehende Daten bleiben grundsätzlich erhalten, auch wenn ein Kunde durch Paketwechsel oder geänderte Nutzung über einem Limit liegt. Neue Aktionen können jedoch blockiert werden.

VendCare kann Pakete und Limits technisch anpassen, soweit dies für Betrieb, Sicherheit, Produktentwicklung oder vertragliche Umsetzung erforderlich ist.

16. Preise und Zahlungsbedingungen

Preise, Abrechnungszeiträume und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Vereinbarung.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung in 3-Monatszyklen. Ausgewiesene Monatspreise dienen der Vergleichbarkeit; berechnet wird der vereinbarte Abrechnungszeitraum.

Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Im Zahlungsverzug kann VendCare gesetzliche Verzugszinsen und Mahnkosten geltend machen.

Bei erheblichem Zahlungsverzug kann VendCare den Zugang nach vorheriger Ankündigung sperren oder einschränken. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Kostenlose Pilot- oder Testzugänge begründen keinen Anspruch auf dauerhafte kostenlose Nutzung.

17. Laufzeit und Kündigung

Die Laufzeit richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, beträgt die Mindestlaufzeit 3 Monate. Danach läuft der Vertrag jeweils für weitere 3-Monatszeiträume fort.

Ordentliche Kündigungen werden zum Ende des laufenden 3-Monatszeitraums wirksam. Der Zugang bleibt bis zu diesem Zeitpunkt aktiv, sofern keine Sperrung aus anderem Grund erforderlich ist.

Upgrades können sofort wirksam werden. Ein Upgrade kann anteilig bis zum Ende des laufenden 3-Monatszeitraums berechnet werden. Downgrades werden zum nächsten 3-Monatszeitraum wirksam.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Kunde trotz Mahnung mit Zahlungen in erheblichem Rückstand ist,
  • der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt,
  • der Kunde die Software missbräuchlich nutzt,
  • der Kunde Sicherheitsmaßnahmen umgeht,
  • der Kunde rechtswidrige Inhalte verarbeitet,
  • die weitere Leistungserbringung für VendCare rechtlich oder technisch unzumutbar ist.

Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

18. Sperrung und Einschränkung des Zugangs

VendCare kann den Zugang ganz oder teilweise sperren oder einschränken, wenn:

  • ein Sicherheitsrisiko besteht,
  • Zugangsdaten missbraucht wurden,
  • der Kunde gegen diese AGB verstößt,
  • gesetzliche Anforderungen dies erfordern,
  • der Kunde mit Zahlungen erheblich im Verzug ist,
  • ein Mandant durch den Plattformbereich gesperrt wurde,
  • technische Störungen oder Angriffe abgewehrt werden müssen.

VendCare berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen des Kunden und wählt, soweit möglich, das mildeste geeignete Mittel.

Der Kunde wird über eine Sperrung informiert, soweit dadurch keine Sicherheits- oder Ermittlungsinteressen gefährdet werden.

19. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich,

  • nur zutreffende Angaben zu machen,
  • Benutzer und Rollen sorgfältig zu verwalten,
  • Zugangsdaten geheim zu halten,
  • QR-Codes korrekt zu verwenden,
  • rechtswidrige Inhalte zu unterlassen,
  • keine unnötigen personenbezogenen Daten zu speichern,
  • keine sensiblen Daten ohne Erforderlichkeit zu erfassen,
  • keine vollständigen Zahlungsdaten unnötig zu speichern,
  • keine Schadsoftware hochzuladen,
  • keine Schutzmechanismen zu umgehen,
  • keine automatisierten Angriffe oder Lasttests ohne Zustimmung durchzuführen,
  • Datenschutzinformationen für eigene Kunden bereitzustellen,
  • erforderliche Einwilligungen oder Rechtsgrundlagen selbst zu prüfen,
  • VendCare über Sicherheitsvorfälle unverzüglich zu informieren.

Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er oder seine Benutzer in VendCare einstellen.

20. Verbotene Nutzung

Unzulässig ist insbesondere:

  • Nutzung für rechtswidrige Zwecke,
  • Speicherung offensichtlich rechtswidriger Inhalte,
  • Upload von Schadsoftware,
  • Ausspähen oder Angriff auf fremde Systeme,
  • Versuch des Zugriffs auf fremde Mandanten,
  • Manipulation von QR-Tokens,
  • unzulässiger Versand von Werbung,
  • Nutzung als allgemeines Beschwerdeportal ohne Automatenbezug,
  • Nutzung für besonders risikoreiche Datenverarbeitungen ohne vorherige schriftliche Freigabe,
  • Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, soweit nicht zwingend erforderlich und rechtlich abgesichert.

21. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Der Kunde ist Verantwortlicher für personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit seinen Automaten, Meldungen, Tickets, Kunden, Benutzern und Erstattungen verarbeitet werden, soweit er über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet.

VendCare handelt für diese Daten in der Regel als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO.

Der Kunde ist verpflichtet, mit VendCare vor Beginn der Verarbeitung personenbezogener Daten einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abzuschließen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

Diese AGB ersetzen keinen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

Der Kunde ist verantwortlich für:

  • Rechtsgrundlagen der Verarbeitung,
  • Datenschutzhinweise gegenüber meldenden Personen,
  • Prüfung der Speicherfristen,
  • Beantwortung von Betroffenenanfragen,
  • Rechtmäßigkeit von Fotos und Uploads,
  • Rechtmäßigkeit der Kundenkommunikation,
  • Prüfung eigener gesetzlicher Pflichten.

VendCare unterstützt den Kunden im Rahmen der vereinbarten Leistungen und gesetzlichen Pflichten.

22. Unterauftragnehmer und Dienstleister

VendCare kann technische Dienstleister einsetzen, insbesondere Hostinganbieter, E-Mail-Dienstleister und Wartungsdienstleister.

Soweit diese personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, werden sie nach Maßgabe der DSGVO vertraglich eingebunden.

Der Hostingbetrieb erfolgt aktuell über:

SpeedIT Solutions UG (haftungsbeschränkt)
Asphalweg 26
30916 Isernhagen
Deutschland
https://www.speedit.org/datenschutz/

Für E-Mail-Versand kann Mailjet eingesetzt werden, sofern Mailjet im System aktiviert ist.

Änderungen wesentlicher Unterauftragnehmer werden dem Kunden nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags mitgeteilt.

23. Datensicherung und Datenexport

Der Kunde bleibt für eigene organisatorische Datensicherung und Exportprozesse verantwortlich, soweit dies nicht ausdrücklich als Leistung von VendCare vereinbart wurde.

VendCare kann technische Backups durchführen. Backups dienen der Wiederherstellung des Systembetriebs und sind kein kundenspezifisches Archiv.

Nach Vertragsende kann der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist einen Export seiner Daten verlangen, soweit technisch verfügbar, rechtlich zulässig und vertraglich geschuldet.

Nach Ablauf gesetzlicher oder vertraglicher Aufbewahrungsfristen kann VendCare Daten löschen oder anonymisieren.

24. Verfügbarkeit, Wartung und Updates

VendCare wird als webbasierte Software bereitgestellt.

Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

VendCare bemüht sich um einen stabilen und sicheren Betrieb. Wartungen, Sicherheitsupdates, technische Änderungen und Störungen können die Verfügbarkeit zeitweise einschränken.

Geplante Wartungen werden nach Möglichkeit so durchgeführt, dass die Nutzung möglichst wenig beeinträchtigt wird.

VendCare kann Updates einspielen, um Sicherheit, Stabilität, Bedienbarkeit oder Funktionsumfang zu verbessern.

Der Kunde hat keinen Anspruch auf Beibehaltung einer bestimmten technischen Umsetzung, solange der vereinbarte Hauptzweck der Software erhalten bleibt.

25. Support

Support erfolgt über die vereinbarten Kontaktwege, insbesondere per E-Mail.

Soweit keine besonderen Servicezeiten vereinbart sind, besteht kein Anspruch auf bestimmte Reaktions- oder Lösungszeiten.

VendCare kann Supportanfragen priorisieren, insbesondere nach Sicherheitsrelevanz, Betriebsbeeinträchtigung und Umfang.

Support umfasst keine allgemeine Rechtsberatung, keine steuerliche Beratung, keine individuelle Prozessberatung und keine Bedienung der Software anstelle des Kunden, soweit dies nicht gesondert vereinbart ist.

26. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, bei Einrichtung, Betrieb, Fehleranalyse und Support angemessen mitzuwirken.

Dazu gehört insbesondere:

  • Bereitstellung zutreffender Informationen,
  • Beschreibung von Fehlern,
  • Benennung betroffener Benutzer, Tickets oder Automaten,
  • Prüfung eigener Einstellungen,
  • Einrichtung notwendiger DNS-, Mail- oder Servereinstellungen, soweit erforderlich,
  • rechtzeitige Rückmeldung bei Supportfällen.

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten von VendCare.

27. Rechte an der Software

VendCare und die zugrunde liegende Software bleiben Eigentum beziehungsweise geistiges Eigentum des Anbieters oder der jeweiligen Rechteinhaber.

Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, VendCare im vereinbarten Umfang zu nutzen.

Der Kunde darf die Software nicht kopieren, vermieten, verleasen, unterlizenzieren, zurückentwickeln, dekompilieren, öffentlich zugänglich machen oder Dritten außerhalb des vereinbarten Nutzungszwecks bereitstellen.

Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.

28. Kundeninhalte

Der Kunde behält die Rechte an seinen Inhalten und Daten.

Der Kunde räumt VendCare die Rechte ein, die erforderlich sind, um die Inhalte im Rahmen der Plattform zu speichern, zu verarbeiten, anzuzeigen, zu sichern, zu übermitteln und im Auftrag des Kunden zu bearbeiten.

Der Kunde garantiert, dass er zur Nutzung und Verarbeitung der von ihm eingestellten Inhalte berechtigt ist.

29. Referenznennung

VendCare darf den Namen und das Logo des Kunden nur dann öffentlich als Referenz verwenden, wenn der Kunde dem ausdrücklich zugestimmt hat.

Eine Anzeige des Betreiberlogos innerhalb der Kundenseite, des QR-Aushangs oder des Mandantenbereichs gilt nicht als öffentliche Referenzwerbung, sondern als Teil der vom Kunden gewünschten Plattformfunktion.

30. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen AGB nichts wirksam Abweichendes vereinbart ist.

VendCare schuldet keine Fehlerfreiheit jeder Funktion und keine Eignung für jeden denkbaren Einsatzzweck.

Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel nachvollziehbar zu melden und VendCare eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung und Behebung zu geben.

Bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit bestehen keine Mängelansprüche.

31. Haftung

VendCare haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VendCare haftet unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

VendCare haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit anwendbar.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet VendCare der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.

Soweit Leistungen kostenlos oder im Pilotbetrieb erbracht werden, haftet VendCare nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen, Mitarbeitern und Beauftragten von VendCare.

32. Freistellung

Der Kunde stellt VendCare von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass der Kunde oder seine Benutzer rechtswidrige Inhalte einstellen, Rechte Dritter verletzen, Datenschutzpflichten verletzen oder VendCare entgegen diesen AGB nutzen.

Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

VendCare informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und gibt dem Kunden Gelegenheit zur Mitwirkung an der Verteidigung, soweit dadurch keine berechtigten Interessen von VendCare beeinträchtigt werden.

33. Änderungen der Software

VendCare darf die Software ändern, wenn dies erforderlich oder angemessen ist, insbesondere zur:

  • Verbesserung der Sicherheit,
  • Behebung von Fehlern,
  • Anpassung an rechtliche Anforderungen,
  • Verbesserung der Bedienbarkeit,
  • technischen Weiterentwicklung,
  • Vermeidung von Missbrauch,
  • Anpassung an Drittanbieter oder Infrastruktur.

Wesentliche Änderungen, die den Vertragszweck erheblich beeinträchtigen, werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt, soweit dies möglich ist.

34. Änderungen dieser AGB

VendCare kann diese AGB ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung, der technischen Plattform, der Sicherheitsanforderungen oder des Leistungsumfangs.

Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt.

Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als angenommen, sofern VendCare den Kunden in der Mitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat.

Widerspricht der Kunde, kann VendCare den Vertrag mit angemessener Frist kündigen, soweit ein Festhalten am unveränderten Vertrag unzumutbar ist.

35. Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.

Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Zugangsdaten, nicht öffentliche Produktinformationen, Kundenlisten, interne Preise und Sicherheitsinformationen.

Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die:

  • öffentlich bekannt sind,
  • ohne Verstoß gegen diese AGB bekannt wurden,
  • unabhängig entwickelt wurden,
  • aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.

36. Höhere Gewalt

VendCare haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt.

Dazu gehören insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Streik, Aussperrung, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen, Ausfälle von Rechenzentren, Cyberangriffe oder Störungen bei Drittanbietern, soweit VendCare diese nicht zu vertreten hat.

37. Abtretung und Übertragung

Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von VendCare auf Dritte übertragen.

VendCare darf den Vertrag auf einen Rechtsnachfolger oder ein verbundenes Unternehmen übertragen, wenn berechtigte Interessen des Kunden dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt werden.

38. Kommunikation und Textform

Rechtserhebliche Erklärungen können per E-Mail erfolgen, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Der Kunde ist verpflichtet, eine aktuelle E-Mail-Adresse zu hinterlegen und regelmäßig zu prüfen.

39. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

40. Gerichtsstand

Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz von VendCare, soweit gesetzlich zulässig.

VendCare ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

41. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

42. Vorrang individueller Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen zwischen VendCare und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

Dies gilt insbesondere für Angebote, Auftragsbestätigungen, Pilotvereinbarungen, Auftragsverarbeitungsverträge, Leistungsbeschreibungen und schriftlich vereinbarte Sonderregelungen.

43. Ergänzende Hinweise für Pilotkunden

Für Pilotkunden gelten zusätzlich folgende praktische Hinweise:

  • Vor Nutzung mit echten Endkunden sollte ein Testautomat eingerichtet werden.
  • QR-Code, Formular, Mail-Outbox und Ticketbearbeitung sollten vollständig getestet werden.
  • Datenschutztexte müssen vor Einsatz geprüft und angepasst werden.
  • Der Kunde sollte festlegen, wer Tickets bearbeitet und wer Erstattungen freigibt.
  • Der Kunde sollte keine sensiblen Daten erfassen, die zur Bearbeitung nicht erforderlich sind.
  • Der Kunde sollte regelmäßig prüfen, ob offene Tickets zeitnah bearbeitet werden.

44. Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB:

VendCare
Eine Marke von Held von Morgen
Marcel Held
Kreuzstraße 15/1
77743 Neuried
Deutschland

Telefon: 0800/ 32 00 800
E-Mail: info@VendCare.de
Web: www.VendCare.de

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